Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Zivilrecht


Urteile Allgemeines Zivilrecht


 Das Zivilrecht (oder auch Privatrecht genannt) ist ein Teilgebiet des Rechts, in dem es um die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtsträgern geht (natürliche und juristische Personen). Im Gegensatz zum Zivilrecht regeln das Öffentliche Recht und das Strafrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Im Strafrecht und im öffentlichen Recht besteht daher ein Über-Unterordnungsverhältnis, welches dem Zivilrecht fremd ist. Das bürgerliche Recht (im bürgerlichen Gesetzbuch BGB kodifiziert) regelt dabei, vereinfacht gesagt, die Rechtsbeziehungen der Bürger in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens. .

Im Schwerpunkt Zivilrecht unterstützt Sie die Kanzlei bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen. Insbesondere in den nachfolgenden Teilbereichen verfügt die Kanzlei über weitreichende Erfahrungen:

1. Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Beziehungen, in erster Linie die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Gegenstand eines Kaufvertrages können u.a. bewegliche und unbewegliche Sachen sein (aber auch Rechte, Forderungen etc.)


1.1-bewegliche Sachen

Kaufvertrag, Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsanpassung, Vertragsanfechtung. Autokauf, Ebay, Amazon, über das Internet abgeschlossene Kaufverträge

Rechte und Pflichten der Parteien: Geltendmachung des Kaufpreises, Übereignung der Kaufsache, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, Sachmängelgewährleistungsrecht, Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Garantie, Haftungsfragen, Schadensersatz etc.

1.2-Immobilienrecht

Grundstückskaufverträge, Hauskauf, Wohnungskauf

Prüfung und Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit Immobilienkäufen 

2. Werkvertragsrecht 

Pflicht des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes (in Abgrenzung zum Dienstvertrag wird hier ein Erfolg geschuldet). Pflicht des Bestellers zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung.

Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Vereinbarte Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften. Werklohnanspruch, Abnahme, Anspruch auf Nacherfüllung, Nachbesserung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Haftung etc.

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